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Zwei neue Sozialbauten für die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen

Der Gemeinderat hat beschlossen, zwei Sozialbauten für Asylsuchende und Schutzbedürftige an zwei verschiedenen Standorten mit je rund 50 Unterbringungsplätzen zu errichten. Er hält somit an der dezentralen Strategie fest. Im Ufmatten-Quartier ist der erste Sozialbau vorgesehen, worüber die Stimmberechtigten im laufenden Jahr befinden werden. Die Planungsarbeiten für das zweite Bauprojekt werden demnächst aufgenommen.

Nachhaltige Flexibilität mit Sozialbau im Ufmatten-Quartier

Der geplante Sozialbau im Ufmatten-Quartier ist als Holzelementbau konzipiert und kann bei Bedarf verschoben oder umgenutzt werden. Der Standort wurde sorgfältig ausgewählt und bietet mit Land der Gemeinde, zonenkonformer Lage und ausreichender Fläche optimale Voraussetzungen für das geplante Projekt. Die Kosten für den Sozialbau im Ufmatten-Quartier belaufen sich auf 4.98 Millionen Franken. Das Bauland wird mit 1.01 Millionen Franken veranschlagt und stellt ein Bestandteil des Verpflichtungskredits dar. Diese Parzelle befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde und muss bis zur Realisierung vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen überführt werden.

Aus der Kosten- und Einnahmensicht stellt der Sozialbau eine wirtschaftliche Lösung dar

Falls in Bassersdorf nicht genügend Unterbringungsräumlichkeiten zur Verfügung stehen, muss die Gemeinde für Asylsuchende teure Wohnungen und Hotelräumlichkeiten mieten oder Sozialhilfebeziehende im Durchgangswohnheim der Heilsarmee unterbringen. Die Vollkosten je Betreuungsplatz betragen bei dieser Variante durchschnittlich rund CHF 1'050 pro Monat. Im Vergleich mit dieser Variante fallen pro Betreuungsplatz im neuen Sozialbau der Gemeinde weniger Kosten an. Bei einer Auslastung von 85% und einer Nutzungsdauer von 20 Jahren betragen die Kosten pro Betreuungsplatz rund CHF 810 pro Monat. Des Weiteren entfallen aufwändige Wohnungssuchen sowie Umzugskosten und es besteht ebenso eine bessere Planungssicherheit seitens der Gemeinde.

Für die Erfüllung der Aufgaben im Asylbereich erhält die Gemeinde Bassersdorf pro unterstützte Person eine Pauschale zur Deckung der Betreuungs- und Unterbringungskosten gestützt auf die Asylfürsorgeverordnung. Diese der Gemeinde zustehende Entschädigung beträgt monatlich rund CHF 1'100 pro Person aus dem Asylbereich. Für anerkannte Flüchtlinge werden die effektiven Kosten entschädigt.

Optimierte Standortauswahl für den zweiten Sozialbau

Für den zweiten Sozialbau konnten nach einer Evaluation die bestehenden Standorte auf drei Grundstücke reduziert werden: das gemeindeeigene Grundstück mit der Zivilschutzanlage Sagi, das Kantonsgrundstück beim Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit (KZU) sowie ein gemeindeeigenes Grundstück in Baltenswil. Aktuell ist ebenfalls eine Anfrage beim Kanton hängig, ob und unter welchen Rahmenbedingungen Kantonsland für eine Unterkunft auf dem Gemeindegebiet von Bassersdorf zur Verfügung stehen würde. Je nach Ergebnis dieser Klärung kann sich die Anzahl möglicher Standorte reduzieren oder erhöhen. Aufgrund der aktuellen Situation konnte für den zweiten Standort noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden.

Aufnahmequote ist markant gestiegen

Die Gemeinde Bassersdorf ist gesetzlich dazu verpflichtet, einer vom Kanton definierten Anzahl von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen Unterkunft zu gewähren. Die Gemeinde kann dieser Verpflichtung per 1. Juli 2024 nicht mehr vollständig nachkommen, da nicht genügend Asyl- und Notunterbringungsplätze zur Verfügung stehen. Denn in den letzten drei Jahren hat sich die gesetzlich vorgeschriebene Aufnahmequote für Asylsuchende markant erhöht: Während vor drei Jahren noch 58 Geflüchtete untergebracht werden mussten, ist Bassersdorf ab diesem Sommer verpflichtet, 192 Asylsuchende aufzunehmen. Es ist nicht auszuschliessen, dass diese Zahl in naher Zukunft noch steigen wird.

Die bisher bewährte Strategie der dezentralen Unterbringung in gemeindeeigenen Liegenschaften oder Mietwohnungen ist längst an ihre Grenzen gestossen. Der zusätzliche Bedarf an Mietwohnungen konnte in den letzten Monaten oft nur durch befristete Mietverhältnisse sichergestellt werden. Gleich mehrere dieser befristeten Mietverträge laufen im Jahr 2024 aus. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts gestaltet sich auch die Suche nach Ersatzwohnungen äusserst schwierig. Dies führt zu einer Konkurrenzsituation mit wohnungssuchenden Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen um günstigen Wohnraum.

Für Medienauskünfte steht Daniel Hofmann, Ressortvorsteher Sicherheit / Ressortvorsteher Soziales ad interim, gerne zur Verfügung: Tel. 079 695 06 65 / E-Mail