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Bau- und Zonenplan

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Bau- und Zonenordnung zu erlassen. Sie sind dabei an die kantonalen Vorgaben des Richtplans und des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) und der dazugehörigen Verordnung gebunden. Diese regelt vor allem die Überbaubarkeit und die Nutzweise der Grundstücke. Die räumliche Darstellung der Festlegung erfolgt im Zonenplan, die sachliche Regelung in der Bauordnung.

Bau- und Zonenordnung

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Entwicklungsstrategie

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Richtpläne

Vom 5. Juli bis zum 20. September 2024 findet die öffentliche Auflage des regionalen Richtplans in seiner Teilrevision 2023 statt. Einwendungen können innert Frist an die ZPG Planungsgruppe Zürcher Glattal, Sekretariat Neuhofstrasse 34, 8600 Dübendorf, eingereicht werden. Die Planunterlagen sind im Link oben oder auf dem Bauamt Bassersdorf, Gemeindehaus A, einsehbar.

Kommunaler Richtplan
Regionaler Richtplan
Kantonaler Richtplan