Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde ab dem Alter von 3 Monaten bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen anmelden.
Für die jährliche Hundesteuerabgabe erhalten die Hundebesitzer jeweils anfangs März eine Rechnung in der Höhe von CHF 180. Erreicht der Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte.
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Gebühr für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt?
Wenn ja, wo?
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